Abteilung der inneren Sicherheit
Die Aufgabe der Abteilung der inneren Sicherheit ist der Schutz des BIS vor Aktivitäten und Vorgängen, die seine innere Sicherheit bedrohen könnten. Und in diesem Zusammenhang führt sie auch ihre Kontrollarbeit durch.
Mit bestimmter Vereinfachung kann man die Abteilung der inneren Sicherheit als „Verteidigungsabteilung“ bezeichnen. Ihre Hauptmission ist die Verteidigung des BIS vor Aktivitäten und Vorgängen, die seine innere Sicherheit bedrohen oder verletzten könnten. In diesem Sinne gehört zu ihren Aufgaben z. B. der Schutz der BIS vor möglichen Infiltration ausländischen Nachrichtendienste.
Die Abteilung der inneren Sicherheit richtet sich auch auf die Entdeckung von Stellungen und Taten, die den inneren BIS-Vorschriften widersprechen und mit der Stellung des nachrichtendienstlichen Offiziers nicht vereinbar sind. Die Abteilung ist auch für die Aufklärung von Informationsflucht und Durchführung von Sicherheitsüberprüfung der BIS-Stellenbewerber zuständig. Im Einklang mit dem Gesetz über den Schutz von Verschlusssachen überprüft sie auch Angehörige, die schon im Dienst sind, und leitet methodisch den operativen Schutz des ganzen BIS.