Abteilung der Inspektion
Die Abteilung der Inspektion, die direkt dem BIS-Direktor unterliegt, widmet sich einer breiten Skale von BIS-Tätigkeiten. Sie orientiert sich vor allem auf die Aufdeckung und Ermittlung der Ordnungswidrigkeiten und Straftaten der BIS-Angehörigen und in diesem Sinne ist sie berechtigt, als Polizei zu agieren.
Die Abteilung der Inspektion hat innerhalb des BIS eine spezielle Stellung. Sie unterliegt direkt dem BIS-Direktor, sie arbeitet abgesondert von anderen Abteilungen und laut der Strafordnung ist sie berechtigt, als Polizeiorgan zu handeln. Die erwähnte Mission wickelt sich von ihrer Hauptmission, die Ordnungswidrigkeiten und Straftaten der BIS-Angehörigen zu entdecken und zu ermitteln, ab. Die Inspektion ist berechtigt zu ermitteln, die Spuren sicherzustellen und für die Aufklärung der konkreten Fälle nötige Beweise zu erwerben, in diesem Zusammenhang kann sie direkt mit der tschechischen Polizei zusammenarbeiten. Sie ist auch für den Empfang und die Überprüfung von Beschwerden und Anzeigen der Bürger zur BIS-Arbeit zuständig.
Wenn die Inspektion Informationen erwirbt, dass ein BIS-Angehöriger eine Straftat beging, nutzt sie ihre polizeiliche Berechtigung und beginnt mit eigenen Ermittlungen. Wenn sich die Straftatverdacht bestätigt, übergibt sie die ganze Angelegenheit dem Staatsanwalt. Wenn die Inspektion zum Schluss kommt, dass es sich um keine Straftat handelt, schließt sie die ganze Sache ab. Wenn sie feststellt, dass die Sache Charakter einer Ordnungswidrigkeit hat, übergibt sie die Sache dem Oberen des konkreten Angehörigen, der über die Art und Höhe der Disziplinarstraffe entscheidet.
Die Inspektion spielt aber nicht nur eine repressive Rolle. Sie arbeitet auch als klassisches Kontrollorgan. Sie widmet sich nach erstellten Plänen - und operativ nach Forderungen des BIS-Direktoren - einer Reihe von Tätigkeiten, wie z. B. der Kontrolle des Einsatzes der nachrichtendienstlichen Technik, der richtigen Aktenverwaltung, des Schöpfens der Treibstoffe, der Benutzung der Dienstwagen usw. Nicht unerheblich ist auch ihre Rechtshilfe für die BIS-Angehörigen, die in schwierige Lebenssituationen geraten.