Arbeitsfelder
Laut dem Gesetz über die Nachrichtendienste der Tschechischen Republik (Nr. 153/1994 Slg.) beschäftigt sich der BIS mit dem Erwerb, der Ermittlung und Auswertung der Informationen aus folgenden Bereichen:
- Terrorgefahr,
- Aktivitäten, die die Staatssicherheit oder bedeutende ökonomische Staatsinteressen bedrohen,
- Tätigkeit ausländischer Nachrichtendienste in der Tschechischen Republik,
- Intentionen oder Taten, die gegen die demokratische Grundlagen, die Souveränität und territoriale Ganzheit der Tschechischen Republik gerichtet sind,
- Aktivitäten der organisierten Kriminalität,
- Aktivitäten, die die Verschlusssachen gefährden.