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Arbeitsfelder

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Laut dem Gesetz über die Nachrichtendienste der Tschechischen Republik (Nr. 153/1994 Slg.) beschäftigt sich der BIS mit dem Erwerb, der Ermittlung und Auswertung der Informationen aus folgenden Bereichen:

  • Terrorgefahr,
  • Aktivitäten, die die Staatssicherheit oder bedeutende ökonomische Staatsinteressen bedrohen,
  • Tätigkeit ausländischer Nachrichtendienste in der Tschechischen Republik,
  • Intentionen oder Taten, die gegen die demokratische Grundlagen, die Souveränität und territoriale Ganzheit der Tschechischen Republik gerichtet sind,
  • Aktivitäten der organisierten Kriminalität,
  • Aktivitäten, die die Verschlusssachen gefährden.
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