Die Gruppe für innere Revision
Die Gruppe für innere Revision ist funktionelles, unabhängiges und organisatorisch abgesondertes Organ, das direkt dem BIS-Direktor unterliegt.
Der Tätigkeitsumfang dieser Gruppe wird durch das BIS-Organisationsstatut und die innere Vorschrift bestimmt. Die Rechtsregelung wickelt sich vom Gesetz Nr. 320/2001 Slg. über Finanzkontrolle in der Staatsverwaltung und über Änderungen einiger Gesetze und von seiner Durchführungsverordnung Nr. 416/2004 Slg. ab. Einige innere Finanzkontrollen werden auch von BIS-Fachabteilungen durchgeführt.