Mission, Prinzipien, Credo
Die Mission und das Ziel der BIS-Arbeit ist die Vorwegnahme, das Betäuben und die Eliminierung der ernstlichsten Antizivilisationsrisikos, die den Staat und in der Folge auch jeden seinen Bürger bedrohen. Wenn der Dienst die Menschenrechte und -Freiheiten verletzen muss, tut er es immer im Einklang mit gesetzlichen Regelungen. Z.B. für jede Abhörung wird die Übereinstimmung des Senatsvorsitzenden des Obersten Gerichtes benötigt. Der Dienst hat keine repressive Befugnisse, kann niemanden auffangen, anführen und verhören. Das Dienstcredo ist die Ergebenheit den demokratischen Werten, der Verfassung und dem Gesetz. Als äußerst wichtig hält der Dienst die Kommunikation mit der Öffentlichkeit. Bei seiner Mission braucht der Dienst die Unterstützung der Öffentlichkeit und ist jedem dankbar, der ihm bei dem Schutz unserer Sicherheit, Demokratie und Freiheit hilft.
Die BIS-Mission ist der Schutz des Staates - und in der Folge der Schutz jedes Bürgers - vor den ernstlichsten Antizivilisationsrisiken. Der BIS erwirbt, versammelt und wertet Informationen zu Risiken aus, die die Sicherheit und strategischen Interessen der Tschechischen Republik, die die Demokratie und Freiheit bedrohen. Die BIS-Arbeit endet aber nicht mit bloßer Aufweisung, die BIS-Aufgabe ist die Bedrohungen zu verbeugen und die Gefahren zu eliminieren. Im Unterschied zur Polizei, die erst agiert, wenn eine Straftat begangen ist und strebt danach, diese Straftat zu erklären und den Täter zu ertappen, der BIS beschreibt, bewertet und betäubt die Risiken im Voraus.
Die Bereiche, mit denen sich der BIS beschäftigt, werden durch das Gesetz über die Nachrichtendienste der Tschechischen Republik (Nr. 153/1994 Slg.) bestimmt. Die Alleinbezieher der BIS-Informationen sind die Regierung und der Staatspräsident und nur diese Adressaten können dem Dienst konkrete Aufgaben vergeben, aber nur im Rahmen des Gesetzes. Bei allen seinen Tätigkeiten ist der BIS den demokratischen Werten, der Verfassung und dem Gesetz treu, er respektiert Menschenrechte und -Freiheiten. Wenn er sie verletzen muss, tut er es immer im Einklang mit gesetzlichen Regelungen. Z.B. für jede Abhörung wird die Übereinstimmung des Senatsvorsitzenden des Obersten Gerichtes benötigt. Als Institution ist der BIS streng apolitisch, dient dem Staat, nicht den politischen Parteien, seine innere Struktur ist übersichtlich und die Beachtung von Menschenrechten bei dem Vollzug der nachrichtendienstlichen Arbeit wird durch ein spezielles Parlamentsorgan kontrolliert. Der Dienst hat keine repressiven Befugnisse, kann niemanden auffangen, anführen, verhören und beschuldigen, oder Informationen außer dem Rahnem seines Tätigkeitsbereichs erwerben.
Obwohl der BIS die Mehrheit seiner Arbeit verheimlich ausüben muss, weil er nur so seine gesetzliche Aufgaben effektiv erfüllen kann, kann man nicht übersehen, dass der Dienst durch den Staat bezahlt wird, d.h. mit Steuergeld. Die Bürger haben das Recht zu wissen, wie der Dienst arbeitet und womit er sich beschäftigt. Unter der Voraussetzung, dass das Gesetz über den Verschlusssachenschutz und über die Sicherheitsfähigkeit (Nr. 412/2005 Slg.) nicht verletzt ist, gibt es keinen Grund, der die BIS-Kommunikation mit der Öffentlichkeit verhindert. Der Dienst meldet sich zur Aufgeschlossenheit und erfüllt sie durch Beantwortung verschiedener Fragen, Gewährleistung von Erklärungen und freiwillige Veröffentlichung der Jahresberichte. Der BIS braucht bei seiner Arbeit die Unterstützung der Öffentlichkeit. Wenn irgendwer vermutet, dass er nützliche und relevante Informationen, die in den BIS-Zuständigkeitsbereich gehören, kann er den Dienst direkt kontaktieren. Der Dienst baut auf der Öffentlichkeitsunterstützung und ist jedem dankbar, wer ihm beim Schutz der Sicherheit, Demokratie und Freiheit half oder hilft.