Schutz der Verschlusssachen
Durch die Verheimlichung schützt jedes Land Informationen, die für seine Sicherheit und sein Mechanismus wichtig sind. Die BIS-Aufgabe ist, die Subjekte, die mit Verschlusssachen arbeiten, zu schützen (laut dem Gesetz über den Verschlusssachenschutz Nr. 412/2005 Slg.) und auszuwerten und Schlüsselpunkte, wo mögliche Fluchtgefahr besteht, zu bezeichnen. Wenn der BIS Warnungsindizien von einem Versuch die Verheimlichung zu brechen bekommt, unternimmt Schritte zu dessen Beseitigung. Der BIS stellt den Hintergrund der Risikoaktivitäten, die Gefährdungsstufe, den Umfang möglichen Auswirkungen u. ä. fest.