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V-Leute

Der V-Mann (laut dem Gesetz eine Person, die zu Nutzen von BIS handelt) kann nur ein Mensch sein, der älter als 18 Jahre ist. Jeder Bürger kann dem BIS aktiv seine Dienste anbieten, meistens wählt sich der BIS seine V-Leute selbst. Ein V-Mann wird zum Sammeln von Informationen ausschließlich in den Bereichen, wo der BIS laut dem Gesetz tätig ist, genutzt. Der Dienst ist gesetzlich verpflichtet seinen V-Mann vor Enttarnung und vor Ehrenkränkung zu schützen.

Die V-Leute, die außerordentlich wertvolle, einzigartige Informationen gewähren, sind das größte Reichtum jedes Nachrichtendienstes. Die Arbeit mit V-Leuten, anders gesagt mit Leuten, die zu Nutzen von BIS handeln, wird dem BIS gesetzlich ermöglicht. Jeder Bürger kann dem BIS aktiv seine Dienste anbieten, meistens wählt sich der BIS seine V-Leute selbst. Die Grundvoraussetzung ist, dass der V-Mann solche Informationen gewährleiste, wofür sich der BIS interessiert. Es handelt sich ausschließlich um Informationen aus den Bereichen, wo der BIS laut dem Gesetz tätig ist.

Die Zusammenarbeit eines Bürgers mit dem BIS ist Ausdruck seiner Beziehung zum Land, in dem er lebt, es ist auch Sache seiner persönlichen Mut. Es handelt sich um seine Hilfe beim Streben, solche Aktivitäten zu verhindern, die die Sicherheit, Demokratie und ökonomische Staatsinteressen bedrohen, um Hilfe in der Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität. Die V-Leute sind Freiwillige und arbeiten für den Dienst aus z.B. patriotischen Gründen, oder häufig auch darum, dass sie das Gefühl gewisser Teilnahme an Lösung von ernstlichen Gesellschaftsproblemen gewinnen. Der Dienst gewinnt seine V-Leute nie durch Erwerb von kompromittierendem Material, Erpressung oder Drohung. In diesem Sinne sind jegliche Gewaltzwangsmethoden unakzeptabel. Die Zusammenarbeit eines Bürgers mit dem Dienst ist ausschließlich Sache seiner persönlichen Entscheidung.

Den Bürger, der als Person, die zu Nutzen von BIS handelt und der Tschechischen Republik hilft, muss der Dienst schützen und unter keinen Umständen seine Identität verraten. Der Dienst ist auch gesetzlich verpflichtet, seine V-Leute vor Ehren-, Gesundheit- und Vermögenskränkung, die im Zusammenhang mit ihrer Arbeit zu Nutzen von BIS entstehen kann, zu schützen. Der Schutz von V-Leuten - also Informationsquellen - ist auch einer der limitierenden Hauptfaktoren, die den Dienst an seiner Aufgeschlossenheit vor der Öffentlichkeit verhindern. Auch kleine und vermeintlich bedeutungslose und irrelevante Erwähnung, die im Kontext bestimmter Aktivität ausgesprochen werde, könnte den V-Mann enttarnen und folgend auch bedrohen. Auch aus diesem Grunde muss der BIS manche Spekulationen außer Acht lassen und der Öffentlichkeit keine klare eindeutige Antwort geben.

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