Schutz der bedeutenden ökonomischen Staatsinteressen
Der BIS informiert zuständige Staatsvertreter über Risiken, die gegen die bedeutenden ökonomischen Interessen der Tschechischen Republik gerichtet werden. Der Sinn ist die Sicherung, dass die Informationsadressaten rechtzeitig mit Risiken in ihrem Zuständigkeitsbereich, die die Staatsinteressen gefährden, vertraut sind, und dass sie für ihre ökonomischen Schlüsselentscheidungen alle relevante Erkenntnisse haben, z.B. zu Außenbestrebungen diese Entscheidungen zu Beeinflussen, zu geplanten Schritten der Risikosubjekte, oder zu verborgenen Interessen im deren Hintergrund.
Der BIS informiert zuständige Staatsvertreter über Risiken, die gegen die bedeutenden ökonomischen Interessen der Tschechischen Republik gerichtet werden. Der Sinn ist die Sicherung, dass die Informationsadressaten rechtzeitig mit Risiken in ihrem Zuständigkeitsbereich, die die Staatsinteressen gefährden, vertraut sind, und dass sie für ihre ökonomischen Schlüsselentscheidungen alle relevante Erkenntnisse haben, z.B. zu Außenbestrebungen diese Entscheidungen zu Beeinflussen, zu geplanten Schritten der Risikosubjekte, oder zu verborgenen Interessen im deren Hintergrund.
Unter dem Begriff „das bedeutende ökonomische Interesse“ versteht man das Interesse an der Funktionsfähigkeit des Systems mit ökonomischer Flächenbedeutung (Energetik, Verkehr, Gesundheitswesen, Telekommunikation, Bankwesen, Steuerabführung), und an der optimalen Vermögensverwaltung (Finanzen, Vermögensanteile, Immobilien, immaterielles Vermögen), deren Verlust die Grundfunktionen des Staates gefährden oder behindern könnte. Die Schaden an den ökonomischen staatlichen Interessen entstehen durch direkte Finanzverluste, Gefährdung der energetischen Sicherheit, Gefährdung anderer Infrastruktur mit wirtschaftlicher Flächenbedeutung (z. B. Verkehr, Telekommunikation, Gesundheitswesen, Kapitalmärkte), oder durch Gefährdung solcher Entitäten, deren Schädigung indirekte, aber nachweisbare negative wirtschaftliche Auswirkung auf den Staat hat (Umwelt, Gesundheit, Exportunterstützung, Wirtschaftskonkurrenz, Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden, Mitgliedschaft in internationalen Organisationen usw.). Die Bedeutung des Wirtschaftsinteresses ist nicht nur die Sicherung der Funktionsfähigkeit des jeweiligen Wirtschaftsbereiches, sondern auch durch die mögliche finanzielle Auswirkungen auf den Staat und vor allem auf deren Sicherheit, bestimmt. Diese Interessen werden durch jeweilige Regierungsresolutionen, die dem BIS konkrete Aufgaben vergeben, konkretisiert.
Das Ziel der BIS-Tätigkeit ist die Informierung von zuständigen Staatsvertretern über Risiken und künftigen Bedrohungen (verborgenen Absichten), oder über Methoden und Motive der vergangenen Ereignisse mit anwendbarer Analogie für die Zukunft. Die Informationen sollen das präventive Eingreifen ermöglichen und den richtigen Entscheid der Adressaten unterstützen. Die Problematik der Ökonomik durchdringt de facto alle BIS-Tätigkeitsbereiche.
Durch das Gesetz werden keine Tätigkeitsarten bestimmt, worüber der BIS bei dem Schutz der bedeutenden Wirtschaftsinteressen informieren soll. Der BIS muss sich mit allen Tätigkeitsarten beschäftigen, d.h. mit den legalen und auch den illegalen, die die bedeutenden staatlichen Wirtschaftsinteressen gefährden.
Staatliche Wirtschaftsinteressen sind am meisten durch folgende Erscheinungen und Tätigkeiten gefährdet:
- Schwäche und Nachlässigkeit inne des Staates (z. B. nachlässiger oder uneffektiver Zugang der Staatsvertreter, wohinter keine illegale Aktivität steht, und welcher sich im Rahmen anders gut eingestelltem System abspielt; nachlässige und mangelnde Staatsinteressenvertretung seitens staatlichen Institutionen oder Beamten; Nichteinhaltung der geltenden Gesetzvorschriften der Tschechischen Republik und der EU; nachlässige Gefährdung der Verschlusssachen).
- Legale Handelsaktivitäten der privaten oder ausländischen Subjekte, die gegen langzeitige wirtschaftliche und strategische staatliche Ziele gerichtet werden. (z. B. Risikoinvestoren; Handelsaktivitäten außer üblicher Reichweite des Staates, die seine Interessen gefährden; nicht normale Aktivitäten der Interessenten an Staatsanteilen; mangelnde Transparenz der Inhaberstruktur und mangelnde Klarheit über Herkunft der Finanzmittel).
- Unkorrektes Lobbying (in der Grundform + falsche Informationen, verbogener Auftraggeber, verborgene Interessen, ausdrücklich negative Auswirkungen der lobbyierten Entscheidung)
- Systemmangel, der die legale Gefährdung der ökonomischen Staatsinteressen ermöglicht und/oder dem Staat die effektive Kontrolle über eigene Interessen verhindert. (Mangel an Gesetzregelung und Konzeption, Einfluss auf die Legislative und strategische Dokumente, mangelnde Transparenz des Wahlverfahrens, usw.)
- Illegale Aktivitäten (Korruption, Klientelismus, Erpressung, Manipulation der öffentlichen Aufträge usw.)